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DGUV 17 / BGV C1

Synonyme: BGV C1, BGVC1, DGUV17


Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), früher die BG (Berufgenossenschaft), gibt im Bereich öffentlicher Veranstaltungen eine Dimensionierung der Arbeitsmittel und Anschlagpunkte vor - "Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen von Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Messen, Veranstaltungen".


Betriebskoeffizient Richtlinie 2006/42/EG

Die folgend angegebenen Sicherheitsfaktoren sind einzuhalten, wenn sich keine Personen unter der Last befinden.
Die bei unseren Artikeln angegebenen Arbeitslasten entsprechen diesen Betriebskoeffizienten.

Drahtseile: 5
Rundschlingen mit Drahtseileinlage: 5
Rundschlingen und Hebebänder aus Chemiefasern: 7
Anschlagketten: 4
Schäkel nach DIN EN 13889:2009-02: 5
Weitere Elemente aus Metall im Laststrang*: 4


Betriebskoeffizient nach DGUV 17 und 18

Die folgend angegebenen Sicherheitsfaktoren sind einzuhalten, wenn sich Personen unter der Last befinden.

Drahtseile: 10
Rundschlingen mit Drahtseileinlage: 10
Rundschlingen und Hebebänder aus Chemiefasern: 14**
Anschlagketten: 8
Schäkel nach DIN EN 13889:2009-02: 10
Weitere Elemente aus Metall im Laststrang*: 8

* Spannschlösser, Trägerklemmen, Aufhängeglieder, Lastmesseinrichtungen, etc.
** Einsatz nur zulässig, wenn eine zusätzliche Sekundärsicherung, nach Abschnitt 2.3 DGUV Information 215-313 sichergestellt ist.



Besonderheiten in der Veranstaltungstechnik


  • Wir empfehlen immer einen Schäkel mit Bolzen, Mutter und Splint einusetzen, da hiermit ein versehentliches Öffnen ausgeschlossen ist. Die DGUV empfiehlt den Schäkel mit Bolzen, Mutter und Splint überall dort, wo zu erwarten ist, dass sich der einfache Augbolzen durch Vibrationen lösen kann.
  • Anschlagmittel dürfen in der Regel nur mit der Hälfte der vom Hersteller angegebenen Tragfäigkeit belastet werden.
  • Trägerklemmen dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn die Tragfähigkeit angegeben und der Schließmechanismus zwangsgeführt ist. Zudem dürfen die Trägerklemmen nur senkrecht belastet werden und die Träger müssen ausreichend tragfähig sein. Ein Träger mit Brandschutzsicherung ist nicht geeignet.
  • Spannschlösser dürfen nicht zum Heben von Lasten eingesetzt werden. Beim Halten von Lasten sind Spannschlösser nur dann zulässig, wenn der Hersteller eine Angabe zur Tragfähigkeit, unter Bekanntgabe des Betriebskoeffizienten, oder der Bruchlast macht. Zudem ist sicherzustellen, dass Spannschlösser sich nicht selbstständig aufdrehen können.
  • Drahtseile müssen der Normenreihe DIN EN 13414 „Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit“ entsprechen. Dabei dürfen Seile von 4-6mm zum Halten und Seile ab 8mm zum Heben von Lasten eingesetzt werden. Drahtseile für Hebezwecke müssen mit dem Herstellerkennzeichen, Tragfähigkeit und CE gekennzeichnet sein.
  • Bügelseilklemmen / Seilklemmen nach DIN 1142 oder DIN EN 13411 dürfen in der Veranstaltungstechnik nicht eingesetzt werden.
  • Rundschlingen dürfen, beim Halten von Lasten über Personen, nur mit 50% mit der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit belastet werden. Bei Runschlingen ist zwingend auf die Ablegereife zu achten.
  • Als Ketten zum Halten und Heben von Lasten über Personen sind Anschlagketten einzusetzen. Dabei sind die Ketten mit einer Herstellerkennzeichnung ausgestattet und entsprechen mindestens der Güteklasse 8.

Eine detailierte Dokumentation zum Thema "Lasten über Personen im öffentlichen Raum", finden Sie bei der DGUV.
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